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therapievereinbarung

 

Der therapeutische Prozess ist ein individueller Weg, dessen Länge sich nach Ihren Bedürfnissen und den jeweiligen Themen richtet, die Sie mitbringen.

 

Zu Beginn führen wir ein Erstgespräch, in dem wir Ihre Anliegen und Therapieziele besprechen und wichtige Informationen sammeln, um herauszufinden, wie wir zusammenarbeiten können.

Die Kosten für eine Sitzung betragen 110 Euro pro 50 Minuten.​

 

Kostenzuschuss der Krankenkasse:

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 gewährt Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss zu den Kosten der Psychotherapie:

ÖGK € 33,70 pro Einheit
SVS-GW und SVS-LW € 50,– pro Einheit
BVAEB € 50,20 pro Einheit

Um den Kostenzuschuss zu erhalten, benötigen Sie vor der zweiten Einheit eine ärztliche Bestätigung. Diese kann von einer Ärztin oder einem Arzt für Allgemeinmedizin sowie von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie, Neurologie und verwandte Fachrichtungen ausgestellt werden. Damit ist der Zuschuss für die ersten zehn Einheiten bewilligt und wird Ihnen nach Einreichen der Honorarnote rückerstattet.

Für den weiteren Bezug des Kostenzuschusses wird spätestens in der zehnten Sitzung ein Antrag gestellt und zur Bewilligung an die Krankenkasse übermittelt.

Gerne unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten.

Stornierungsbedingungen:

Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

Verschwiegenheitspflicht:

Gemäß § 15 Psychotherapiegesetz sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, einer absoluten Verschwiegenheitspflicht zu folgen.

Verfügbare Sprachen:

Englisch und Deutsch

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